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Mitgliedschaft im Grün-Weißen München


Du möchtest Mitglied im Grün-Weißen München werden? Eine gute Entscheidung!


Füll einfach den Mitgliedsantrag unten aus und schon kanns los gehen.

Bitte nimm dir außerdem noch ein paar Minuten Zeit und lese dir unsere Fanclub-Satzung einmal in Ruhe durch. Dort findest du neben einigen allgemeinen Informationen auch die aktuellen Preise für eine Mitgliedschaft.

Werde Mitglied

Die Satzung des Grün-Weißen München


§1 Name

Der Club führt den Namen Grün-Weisses München – Club zur Förderung des Fussballgeschmackes in München


§2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr beginnt am ersten Spieltag einer jeden Bundesliga-Saison der ersten deutschen Bundesliga und endet am Tag vor dem ersten Spieltag der ersten deutschen Bundesliga der darauf folgenden Saison.


§3 Zweck

Der Club bezweckt die Erhaltung und Förderung des Fussballgeschmacks in München


§4 Mitgliedschaft

Mitglied kann grundsätzlich jeder Mensch mit Sympathien für den SV Werder Bremen werden. Hierfür muss ein Aufnahmeantrag in Schriftform bei dem Mitgliederverantwortlichem abgegeben und der Jahresbeitrag entrichtet worden sein. Eine Familienmitgliedschaft und ein rabattierter Beitrag für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs ist möglich.

 

Preise:

Mitglied Erwachsene: 12 €

Mitglied Kind bis 12 Jahre: 6 €

Familie (Familien mit Kindern bis zum 12 Lebensjahr) 30 €

 

Bei einer Ablehnung des Antrages müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Clubinteressen entgegenstehen. Ein Austritt aus dem Fanclub ist jedes Kalenderjahr zum 31. Juli möglich. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied oder dem Mitgliederverantwortlichem ausreichend. Es besteht kein Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Jahresbeitrags. Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Club von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.


§5 Vorstand

A) Der Vorstand muss aus Clubmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Club aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus: a) dem Präsidenten (1. Vorsitzende) und dem 2. Vorsitzenden b) dem Material- und Kassenwart c) dem Mitgliederverantwortlichem.

 

B) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben Ihre Ämter ohne Vergütung aus.

 

C) Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung entlastet.


§ 6 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes

A) Der Vorstand vertritt den Club in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegen heiten. Die Mitglieder des Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.

 

B) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer des Jahres gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.

 

C) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Club nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.

 

Stand: September 2018


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